Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch (Patmos, Hölderlin)

Renners ReVision vom 6. März 2021

Das Agieren des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und seines Präsidenten Haldenwang ist ein neuerlicher Schlag in die Magengrube unserer Demokratie. Ein wahrlich symbolträchtiges Symptom hinsichtlich des aktuellen Gesundheitszustandes unserer parlamentarischen Demokratie. Unsere Demokratie kommt unter dem zunehmenden Stakkato der begangenen undemokratischen Fouls bedrohlich ins Wanken. Begangene Fouls durch eine sich im Besitz absoluter Macht glaubenden politischen Funktionärskaste, die sich als unangreifbare Exekutoren ihrer selbst geschaffenen Staatsparteienautokratie verstehen.

Die Sachlage, kurz resümiert

In einer sogenannten „Stillhaltezusage“ verpflichtete sich das BfV gegenüber dem zuständigen Verwaltungsgericht Köln, eine etwaige Einstufung der Alternative für Deutschland als „Verdachtsfall“ oder einer „gesichert extremistischen Bestrebung“ nicht zu veröffentlichen. Trotz dieser Verpflichtung meldeten zeitgleich nahezu sämtliche Medien – Mitte dieser Woche – exakt eine solche Beschlusslage des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Ein ungeheurer politischer Skandal – und nicht zuletzt ein massiver Vertrauensbruch des BfV – also der Exekutive – gegenüber der Dritten Gewalt – der Gerichtsbarkeit. Das Verwaltungsgericht Köln äußert in einer Pressemitteilung, dass „alles dafür spreche, dass sich das BfV nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen.

Das muss man sich einmal vorstellen: Ein Geheimdienst, der seine geheimen Informationen, auch seine geheimen Beschlüsse, nicht geheim zu halten imstande ist. Oder, viel schlimmer, diese widerrechtlich und gesetzeswidrig nicht geheim halten will.

Unmittelbar nach diesem offenkundigen Durchstechen sämtlicher relevanten Informationen an Presse und Medien gab das Verwaltungsgericht Köln einem Eilantrag der Alternative für Deutschland statt und untersagte dem BfV ihr offenkundiges Agieren zum Schaden der Alternative für Deutschland. Das Gericht sparte auch nicht an einer schallenden Ohrfeige für das BfV: „Das Gericht habe im ersten Durchlauf die Notwendigkeit einer Zwischenregelung verneint, weil die Antragsgegnerin Stillhaltezusagen abgegeben habe, um eine dem Gewaltenteilungsgrundsatz sowie dem Respekt vor dem Gericht entsprechende Verfahrensweise zu ermöglichen. Diese Vertrauensgrundlage sei nunmehr zerstört.

„Neue Einheitspartei Deutschlands (NED)“ versus „Alternative für Deutschland“

Hier wurde seitens der Exekutive vorsätzlich und offenkundig unsere Demokratie ausgehebelt. Das Gericht ist nicht umsonst sehr deutlich in seiner Pressemitteilung und betont zurecht und unmissverständlich den Grundsatz der Gewaltenteilung – ein elementares Prinzip unserer Demokratie. Dieses wurde hier vom Bundesamt für Verfassungsschutz massiv unterlaufen und beschädigt.

Wir dürfen erleben, wie die Judikative der Exekutive in aller Deutlichkeit Einhalt gebietet. Einhalt gebieten muss.

Und an dieser Stelle sind wir nun an einem bedeutsamen Punkt angelangt. Hier wird die absolute Existenznotwendigkeit und -berechtigung der „Alternative für Deutschland“ in unserem Land, in unserem politischen System, als einzige Oppositionspartei gegenüber der Merkel’schen „Neuen Einheitspartei Deutschlands (NED)“ deutlich vor Augen geführt und bewiesen.

Der politisch instrumentalisierte Verfassungsschutz der autokratisch agierenden Staatsparteien der „NED“ missachtet vorsätzlich das demokratische Prinzip der Gewaltenteilung, mit dem ausschließlichen Ziel, der einzigen, alleinstehenden und antithetischen Oppositionspartei massiven Schaden unmittelbar vor den Landtagswahlen zuzufügen.

Dieses Tun dient also nicht – und das wird nunmehr für jedermann nachvollziehbar – dem Schutz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, sondern alleine dem Schutz und dem generellen Machterhalt der seit langem etablierten politischen Parteienstruktur und der daraus rekrutierten Regierungskaste.

Der Verfassungsschutz ist also nur noch ein bloßes Werkzeug einer immer totalitärer in ihrem Wirken erscheinenden politischen Machtclique. Eine demokratische Perversion sondergleichen. Obendrein Schulter an Schulter mit den ebenfalls dienstbar gemachten Medien, denen man auf verborgenen Pfaden kumpelhaft Informationen durchsticht. Und anschließend mit geheuchelter Unschuld beteuert, man habe sich doch offiziell an die Stillhaltezusage gehalten.

Der Staatsapparat wird immer übergriffiger

Fast möchte man „Danke“ sagen für diesen Beweis der offensichtlichen Kumpanei zwischen den etablierten, also saturierten Parteien, dem Verfassungsschutz und den Medien. Und vielen anderen exponierten Institutionen und Organisationen, deren kartellartiger Charakter so gerne als „Zivilgesellschaft“ in unserer modernen und zeitgeistigen Framing-Sprache bezeichnet wird.

Kurzum: Ein übergriffiger Staatsapparat, der sich zunehmend vom Souverän abgrenzt und sich diesem entfremdet – und sich damit über seinen Souverän – dem eigentlichen Rechteträger und -inhaber erhebt.

Ein maßgeblicher Gründungsgedanke der „Alternative für Deutschland“ war es, den feststellbaren Verwüstungen an und in unserer Demokratie und der Demontage unserer nationalstaatlichen Souveränität entgegenzutreten. Die durch nichts legitimierte Etablierung einer supranationalen „Europa-Regierung“ durch die agierenden „Politikschaffenden“ zu enttarnen und durch beständiges antithetisches Argumentieren zu verhindern.

Nec laudibus, nec timore („Nicht Menschenlob, nicht Menschenfurcht soll uns bewegen“)

Diesen Wahlspruch des Bischofs von Münster, Clemens August von Galen, habe ich den damaligen Gründern der AfD während der Gründungsversammlung ans Herz gelegt und die Mitgründer ermuntert, diesen Wahlspruch immer zu beherzigen. Wir haben keine Furcht vor den Schikanen unserer politischen Gegner und wir schielen auch nicht auf allzu billige Lobhudelei unserer Gefolgschaft. Das Primat des Politischen sollte der Kompass unserer Arbeit sein und nicht das Primat des Persönlichen.

Es war uns damals und ist uns heute vollkommen klar, dass wir für den Kampf um unsere Ziele ausgegrenzt, diffamiert, verhöhnt und schikaniert werden. Doch unbeirrt treten wir nach wie vor für unsere Demokratie, für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ein.

Vor allem aber für die Freiheit des Bürgers, die Akzeptanz seiner demokratischen Souveränität, für den Respekt vor seiner aktiven politischen Teilhabe an Demokratie und Gesellschaft und für das christliche Prinzip seines Selbsteigentums als Mensch.

Aus Sicht der Alt-Parteien, also Merkels „Neuer Einheitspartei Deutschlands (NED)“, die aktuell im Zuge der vermeintlichen Corona-Pandemie deutlich aufzeigt, wie ihr Respekt gegenüber dem Bürger einzuordnen ist, mag dies gewissermaßen „radikal“ erscheinen.

Wer erziehen, oktroyieren, zensieren und manipulieren möchte, wer eine „Neue Gesellschaft“ in der „Neuen Normalität“, im Rahmen einer „Weltregierung“ in einer „Neuen Weltordnung“ kreieren und diese mittels eines globalistischen „Great Reset“ gebären möchte, der kann souveränen politisch aktiven Bürgern mit Mitspracheansprüchen und Menschen, die auf ihrem gottgegebenen Selbsteigentum bestehen, wenig abgewinnen, ja, muss diese sogar bis aufs Äußerste bekämpfen.

Sein oder Nichtsein – das ist hier die Frage

Die aktuelle politische Situation ist gerade vor dem Hintergrund des hier besprochenen Vorgangs potentiell grundgefährlich. Nicht nur für die „Alternative für Deutschland“, sondern vor allem für unsere Demokratie und unsere bürgerlich-freiheitliche Selbstbestimmung.

Eines ist für uns als „Alternative für Deutschland“ sicher: Wir müssen und werden weiterhin radikal für den Geist und den Erhalt unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintreten und gegen die immer offensichtlicher werdenden Totalitarismen unser gegenwärtigen Politik streiten. Und zwar unbeirrt, unbeeindruckt und unerschrocken. Im festen Wissen, dass bereits dieser Ansatz die vehemente Absage an jegliche Gewalt beinhaltet und bedeutet.

Jetzt heißt es: Erneut und entschlossen die Reihen zu schließen. Es geht nicht um uns, es geht um die Zukunft, um die zukünftige, selbstbestimmte Freiheit unserer Kinder und Enkel im Nationalstaat der Deutschen.

Gefahr und Unfähigkeit in den eigenen Reihen

An dieser Stelle ist es mir ein dringendes Bedürfnis, etwas in eigener Sache als letzter verbliebener Gründungsvater unserer „Alternative für Deutschland“ hinzuzufügen: Das hier Ge- und Beschriebene ist aus meiner Sicht das politisch einzig zulässige Fazit nach dieser skandalösen Selbst-Enttarnung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Es geht um weit mehr als um die Schieflagen oder Fehlentwicklungen in einzelnen Politikfeldern. Es geht um unser grundlegendes Selbstverständnis als freies, aufgeklärtes, kultur-identitäres, demokratisches Staatswesen. Es geht in letzter Konsequenz um die Frage, ob der Staat und seine Führung dem Bürger dient – oder umgekehrt.

Es muss uns gelingen, dem zunehmenden Druck des politischen Gegners unter dem immer offensichtlicheren Einsatz auch unlauterer und ungesetzlicher Mittel standzuhalten, denn das – und nur das – entscheidet über die Zukunft unseres Landes.

Wenn ein Bundessprecher den gegebenen Anlass dazu nutzt, unter beflissener Präsentation der eigenen, vermeintlich sauberen Weste mit dem Finger auf einige Andere zu zeigen, so zeigt er damit sein eklatantes Versagen in der politischen Analyse, in der politischen Grundsatzpositionierung und in der strategischen Kommunikation.

Deshalb sei noch einmal daran erinnert: Nicht Menschenlob, nicht Menschenfurcht soll uns bewegen.