Freie Meinungsbildung und staatliche Propaganda sind Gegensätze

Vor ein paar Tagen reichte die AfD-Bundestagsfraktion eine Organklage gegen die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht ein (PI-NEWS berichtete). Als Bundestagsabgeordneter hatte der Autor dieses Artikels aufgrund einiger Hinweise schon Ende 2022 im Rahmen einer kleinen Anfrage nach Zahlungen der Bundesregierung und den Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefragt.

Nach insgesamt vier kleinen Anfragen weigert sich die Bundesregierung bis heute, die Klarnamen der Journalisten öffentlich zu kommunizieren und die Projekte und die finanziellen Zuwendungen bekannt zu geben.

Alle Daten und Summen sind mir nun bekannt. Unterliegen aber dem Geheimschutz

Nach den beharrlich eingereichten vier kleinen Anfragen meines Abgeordnetenbüros musste die Bundesregierung letztlich einlenken und alle Antworten an den Abgeordneten liefern. Doch die Bundesregierung hatte noch einen Trick in petto. Alle Informationen wurden als „vertraulich“ und auch als „geheim“ eingestuft.

Jede Weitergabe von Details und Fakten aus dieser Antwort ist deshalb strafbewehrt und damit verunmöglicht.

Ein absolut untragbarer Vorgang, der nicht nur „ein Geschmäckle“ hat, sondern förmlich zum Himmel stinkt. Die Bundesregierung bewertet hier den Persönlichkeitsschutz der beteiligten und von der Regierung und den Ministerien bezahlten „Haltungsjournalisten“ höher gegenüber dem „Informationsrecht“ der Bürger, die in aller Regel ja auch Gebührenzahler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind.

Eine Demokratie hat den freien und unabhängigen Meinungsbildungsprozess seiner Bürger zu sichern

Als sogenannten „Vierte Gewalt im Staat“ übernehmen die Medien insgesamt und der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Besonderen eine wesentliche Funktion in unserer Demokratie: Die neutrale und objektive Informationsvermittlung durch die Medien ermöglichen dem Bürger – der ja auch der Souverän ist – sich frei und ungehindert zu informieren und seine Meinung zu bilden.

Die öffentlich-rechtlichen Medien sind zur Neutralität, zur Objektivität und zur ausgewogenen Abbildung sämtlicher politisch und gesellschaftlich relevanten Sachverhalte und Tatsachen verpflichtet.

Das wird durch den „Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag (2022)“, der die früheren Rundfunkstaatsverträge ersetzte, ganz eindeutig gefordert. Die Staatsferne der Medien und der Journalisten werden dabei vorbehaltlos vorausgesetzt.

Doch, können solche Damen und Herren Journalisten zukünftig noch als neutral oder gar angriffslustig gegenüber jenen wohlwollenden Händen, die sie so üppig füttern, angesehen werden?

Wir reden hier tatsächlich von Beträgen, für die der deutsche Durchschnittsverdiener wochen- oder gar monatelang hart arbeiten gehen muss. Die Medienherolde allerdings „rackern“ sich nur für einige wenige Stunden Arbeit ab.

In den vorliegenden Extremfällen reden wir hier auch über sechsstellige Beträge, die sogar bei manchem der besonders prominenten „Meinungsmacher“ – pardon, Journalisten – regelmäßig über die Jahre deren Portemonnaies befüllte.

So gesehen ist es durchaus verständlich, dass man die Namen und die gezahlten Summen unbedingt geheim halten will.

Dieser bekannt gewordene Skandal ist keine Bagatelle oder Petitesse

Hier wird grundlegend die Definition von freier und öffentlicher Meinungsbildung und das Verständnis einer freiheitlichen Demokratie tangiert.

Wir erinnern uns: Auch und gerade der Artikel 5 GG – auf welchem die Pressefreiheit fußt – gehört zu den Grundrechtsartikeln. Grundrechte sind immerwährend gültige Abwehrrechte. Rechte des Bürgers gegen einen etwaig übergriffigen Staat.

Vor diesem Hintergrund ist klar definiert, dass die Medien im Allgemeinen und besonders aber die öffentlich-rechtlichen Medien eine den Bürger versorgende Funktion innehaben. Die sie klar als Verteidiger des Bürgers definiert und positioniert. Diesem Auftrag – auch gegen den Staat oder die Regierung – nachkommen zu können, ohne Repressalien der Mächtigen fürchten zu müssen, das ist der eigentliche Wesenszweck der Pressefreiheit und der eigentliche Daseinsgrund der Staatsferne.

Nie wieder sollte und soll der Staat mithilfe der Medien einen propagandistischen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung nehmen können.

Soweit die Theorie. Aber in der Praxis?

Regelmäßige und höchst lukrative Aufträge durch die Bundesregierung an die Vertreter der medialen Elite – den sogenannten „Alpha-Journalisten“ – der ohnehin staatlich gepäppelten und zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender gehen realistisch und unvoreingenommen betrachtet, ganz sicher zu Lasten von Objektivität und Neutralität der Berichterstattung.

Wenn die betreffenden Journalisten schon ihr grundsätzliches Berufsethos mit Füßen treten, so wäre es im Sinne der freien Meinungsbildung sehr wichtig, dass die Journalisten-Namen und die Höhe der erhaltenen Summen für den Bürger erkennbar und damit bewertbar gemacht werden.

Aus diesem Grund hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine Organklage beim Deutschen Verfassungsgericht eingereicht, der die hier beschriebenen Vorgänge verfassungsrechtlich überprüfen soll.

Auch das Fragerecht eines Abgeordneten des Deutschen Bundestags an die Bundesregierung und die damit verbundene politische Kommunikation wird durch die „vorgenommene Geheimschutzeinstellung der parlamentarischen Antwort“ massiv verletzt.